Annahme auf Kommissionsbasis

Eingeliefert werden können unter anderem Gold- und Silberschmuck, Tafelsilber und edles Porzellan.

Die Artikel werden zunächst vor Ort ausgewählt und angenommen. Es wird ein vorläufiger Vertrag geschlossen. Nach einer Taxierung durch qualifizierte und ausgebildete externe Fachleute erfolgt die Einverständniserklärung des Einlieferers zum taxierten Preis. Damit wird der Vertrag gültig.

Die Ware geht nun in den Verkauf. Der Einlieferer erhält bei Veräußerung des Artikels den vereinbarten Betrag.

Bei Rücknahme der Ware aus welchen Gründen auch immer (Nichteinverständnis mit dem Taxwert, Nichtverkauf nach ca. 6 Monaten), werden 3% des Taxwertes fällig.

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für die Annahme.

Was nimmt das Lädchen an

  • Schmuck
  • Silberbestecke
  • Silberwaren
  • Porzellan (Meissen, KPM, Royal Copenhagen, Herend, Nymphenburg)
  • Gläser
  • Tischwäsche alt
  • Kleinformatige Bilder: Stiche/Radierungen/Ölbilder